Mit unseren Reiseinformationen erhalten Sie alle wichtigen Angaben über Devisen-, Einreise- und Sicherheitsbestimmungen. Wir informieren Sie über aktuelle Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, sowie über die landesspezifischen Zollbestimmungen.
Weiterhin erhalten Sie viele relevante Kontaktadressen, Öffnungszeiten sowie Tipps rund um den Aufenthalt.
Letztes Update: | 18.12.2024 08:38:19 | |||
Landname: | Ägypten | |||
Code: | EG | |||
ISO Code: | EGP | |||
Devisenkurs: | 1 Euro = 21.987 EGP | |||
Währung: |
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Währungsbezeichnung: | Ägyptische Pfund | |||
Währungssymbol: | £ | |||
Teilungsverhältnis: | 1 LE= 100 Piaster = 1000 Milliemes | |||
Kontinent: | Afrika | |||
Hauptstadt: Kairo (EL Kahira) Sprache: Amtssprache ist Arabisch. Französisch und Englisch werden häufig gesprochen. Vorwahl: 0020
Devisenbestimmungen:
Landeswährung: Einfuhr: Max. 5000 E£. Ausfuhr: Max. 5000 E£.
Fremdwährung: Einfuhr: Euro und US$ bis zu 10.000 US$, Deklarationspflicht. Ausfuhr: Euro und US$ bis zu 10.000 US$, Deklarationspflicht.
Banknoten: USD (kleine Scheine). Kreditkarten: MasterCard, American Express, Diners Club und Visa werden begrenzt akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarten nur bei Banken möglich. Geldwechsel: Fremdwährungen dürfen nur in Banken und offiziellen Wechselbüros umgetauscht werden; der Umtausch muss jeweils auf dem amtlichen Währungsformular festgehalten werden. Geldautomaten sind eingeschränkt, nur bei einigen Großbanken, an denen man mit Visa / MasterCard Geld abheben kann.
Geldautomaten-Suche weltweit (ATM Locator) http://www.mastercard.com/atmlocator/index.jsp
Aktueller Sicherheitshinweis, Quelle Auswärtiges Amt, Stand 12.2024
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt. Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten. Im Zusammenhang mit dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel und die israelische Militäroperation im Gazastreifen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es vereinzelt zu pro-palästinensischen und anti-israelischen Kundgebungen kommt.
Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese richten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, vereinzelt aber auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger. Das Auswärtige Amt rät daher zu erhöhter Wachsamkeit. Menschenansammlungen sollten gemieden und den Anweisungen örtlicher Sicherheitsbehörden gefolgt werden. Die Berichtserstattung in den Medien sollte beobachtet werden. Der Ausnahmezustand geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen. Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare auch in den sozialen Medien können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares "Verbreiten falscher Nachrichten" angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich. Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereich des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El-Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten. Ein Eintrag in die Krisenvorsorgeliste wird empfohlen: https://elefand.diplo.de Kriminalität: Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle als auch vereinzelte Übergriffe speziell auf Frauen haben etwas zugenommen. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada gibt es vermehrt betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern.
Naturbedingte Risiken: Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten. In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen. Zuletzt wurde im Juni 2023 in Hurghada eine Person in Strandnähe durch einen Hai getötet; im Sommer 2022 kam es zu zwei ähnlichen Vorfällen.
Reisedokumente:
Pass Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich. Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union die Vorlage eines Reispasses verlangt. Reisen mit Kindern Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumsbestimmungen wie für ihre Eltern. Visum Ein Visum ist für alle Staatsbürger erforderlich. Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung, seit Dezember 2017 als "E-Visa" oder auch bei Einreise ("on arrival") beantragt werden. E-Visa können im Internet beantrag werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird das vorstehend beschriebene System (insbesondere die Möglichkeit der Erteilung von Visa "on arrival" an den Flughäfen) hierdurch bis auf weiteres lediglich ergänzt, aber nicht ersetzt. Probleme können bei der Beantragung entstehen, da Rechtschreibfehler oder zu lange Namen zu einer automatischen Ablehnung führen können. Die Gebühr wird in solchen Fällen nicht erstattet. Ausreise Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht haben, ist mitunter der Antritt des Fluges verweigert worden. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalten hatte. Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19 Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen (Botschaften / ständige Vertretungen). Es können jederzeit wieder COVID-19-bedingte Bestimmungen eingeleitet werden. Hinweis Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird, sollte vor der Einreise direkt Kontakt mit der Botschaft des Ziellandes aufgenommen werden.
Zollbestimmungen:
Folgende Artikel können zollfrei nach Ägypten eingeführt werden:
persönliche Gebrauchsgegenstände wie Haar Fön und Rasierapparat und Wertsachen bis 100 E£. Personen die mit wertvollen elektronischen Geräten wie Kameras, Videokameras und Computern reisen, müssen diese Gegenstände in ihrem Reisepass eingetragen haben. Falls sie im Land bleiben, werden Zollgebühren fällig. Einfuhrverbot Drogen, Betäubungsmittel, Medikamente (außer zum persönlichen Gebrauch) und Baumwolle, sowie lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel; Vogelprodukte und Produkte aus Vögeln. Eine vollständige Liste ist vom Ägyptischen Fremdenverkehrsamt erhältlich. Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen. Ausfuhrverbot: In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann. Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Festanstellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften. Haustiere Für die Einfuhr von Heimtieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und auch Nachweise über Laboruntersuchungen und Titer-Bescheinigung - meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig. Erkundigen Sie sich bitte bei der ägyptischen Botschaft. Hinweis Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Mehr Information für Deutschland unter: http://www.zoll.de
Strafrechtliche Bestimmungen:
Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt "Unzucht" (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländische Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer diese Vorgehens werden könnten. In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Schwierigkeiten bei der Einreise oder Kontrollen, insbesondere wenn Namen oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet. Anders als in Europa sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Militärfahrzeugen und Militärpersonal ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto- / Filmapparates und Festnahme. Bei der Einfuhr und der Verwendung von Drohnen auch an Urlaubsorten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen und Verhaftungen und Strafverfolgung kommen. Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren mittels sozialer Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z. B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares "Verbreiten falscher Gerüchte" verfolgt werden. mehr unter: http://www.kairo.diplo.de
Sozialverhalten Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngster Zeit mehren sich Berichte, nach denen insbesondere allein reisende Frauen sexueller Belästigung ausgesetzt sind. Ägypten ist ein islamisch geprägtes Land. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes.
Krankheit / Gesundheitsvorsorge:
Krankenhäuser und Apotheken stehen Besuchern vor allem in den Großstädten und Urlaubsgebieten zur Verfügung. Die medizinische Versorgung auch außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-) Rücktransport abdecken sollte. Eine tropenmedizinische Beratung wird empfohlen. Reisemediziner / Tropenmediziner: http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de Impfschein erforderlich / empfohlen:
Gelbfieber Gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden eine Impfbescheinigung verlangt, wenn sie aus einem ausgewiesenem Infektionsgebiet (WOH) einreisen wollen. Zusätzlich wird die Gelbfieberimpfung nach Transit und Aufenthalt in den folgenden Ländern verlangt: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago. Reisende, die aus dem Sudan kommen, müssen einen Impfnachweiß bzw. die Bescheinigung einer sudanischen Behörde vorlegen, dass sie sich in den letzten sechs Tagen nicht südlich von 15° nördlicher Breite aufgehalten haben. Durchfall Magen- und Darmprobleme sind häufig, daher sollte man einen Verrat an entsprechenden Medikamenten mitnehmen. Als Trinkwasser und zum Zähneputzen sollte man nur Mineralwasser verwenden. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
HIV/Aids Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Verwenden sie stets Kondome, bei Gelegenheitsbekanntschaften. Hepatitis C Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist mit leichten Symptomen, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen. Vermeiden Sie jede Form von Blutkontakt, auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre müssen kritisch gesehen werden. Hepatitis Es besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Hepatitis A und B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Bilharziose Bilharziose-Erreger kommen im Süßwasser vor (vor allem im Nildelta, Niltal und im Suezkanal-Gebiet). Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. Leishmaniose Leishmaniose tritt vereinzelt im Norden auf. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz. Tollwut Tollwut kommt vor. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (Alquaseer und Hurghada) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegenden Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Impfung steht seit kurzem zur Verfügung, eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber noch nicht. COVID-19 Coronaviren sind eine Virusfamilie, die vorrangig bei Wirbeltieren Erkrankungen auslösen kann. Es besteht zudem die Möglichkeit der Überwindung der Artenbarriere, d.h. eine Infektion aus dem Tierreich kann auf Mensch übertreten. Coronaviren kommen weltweit vor und werden vor allem per Tröpfcheninfektion übertragen. Erkrankte zeigen vorrangig Infekte der Atemwege. Typische Symptome der Erkrankung sind laut Fieber, Husten, Atemnot, Gliederschmerzen und Erschöpfung. In schweren Fällen tritt eine Lungenentzündung mit beidseitigen Lungeninfiltraten auf. Eine Impfung gegen Coronaviren wurde entwickelt und wird angewandt. Präventiv kommen eine Reihe von Hygienemaßnamen sowie die Isolation von Erkrankten in Betracht. Die Virusübertragung von Mensch zu Mensch ist bestätigt. Die Inkubationszeit liegt in einem Bereich von 1 bis 14 Tagen bzw. im Schnitt bei 5 Tagen. Vogelgrippe Die Vogelgrippe wurde festgestellt. Mehr als 30 Millionen Tiere sind ihr bisher zum Opfer gefallen. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichten und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekochte können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen. Hinweis Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung von eventuell eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Notruf Polizei: 122 (in Kairo) Feuerwehr: 125 (in Kairo) oder 180 Unfallrettung: 123 (in Kairo) Krankheitsfall: 999
Verkehr:
Verkehrsausrichtung: Rechtsverkehr; Es gilt die 0,00 Promillegrenze; Geschwindigkeitsbeschränkungen: Autobahnen 90 km/h; Wüstenautobahn 100 km/h (zwischen Kairo und Alexandria); In Ortschaften: 50 km/h; Neben dem gut ausgebauten Straßennetz im Niltal und im Delta gibt es Asphaltstraßen, die entlang der Küste am Roten Meer und am Mittelmeer verlaufen. Die Straße durch die westlichen Wüstenoasen von Asyut nach Giza ist durchgehend asphaltiert. Für die Benutzung der Autobahnen im Nildelta muss eine Mautgebühr bezahlt werden. Die Wüstengebiete sollte man nur mit Führer und entsprechender Ausrüstung selbst fahren. Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer stark erhöhte Unfallgefahr. Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer stark erhöhte Unfallgefahr, dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Bei Individualreisen mit dem PKW - von denen aufgrund der Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird - ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Bus: Das nationale Busnetz versorgt das Niltal und die Küstenstraßen. Das Streckennetz ist inzwischen so gut ausgebaut, dass fast jeder Ort, der an einer Straße liegt, mit dem Bus erreicht werden kann. Taxi: sind in den größeren Städten vorhanden. Verhältnismäßig preiswert sind Gruppentaxis. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt vereinbart werden. Aus den Urlaubsgebieten gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, in ihrem Hotel/Reiseveranstalter, über das Fahrziel und den ungefähren Fahrtpreis, informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Austeigen durch das Fenster erfolgen. Fahrrad: In Kairo sollte man von Fahrradfahren Abstand nehmen. In Luxor, wo es zahlreiche Fahrradverleihe gibt, kann man sich damit gut fortbewegen. Mietwagen: können am Flughafen, in Kairo und in großen Hotels gemietet werden. Viele große Autoverleiher und einheimische Firmen sind vorhanden. Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Unterlagen: Ein internationaler Führerschein und Versicherungsnachweis werden benötigt. Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Ein Carnet de Passage oder die Hinterlegung einer ähnlichen Sicherheit ist für die vorübergehende Einfuhr eines Automobils erforderlich. Alle Fahrzeuge (einschl. Motorräder) sind gesetzlich verpflichtet, einen Feuerlöscher und ein rotes Warndreieck mitzuführen.
Allgemeine Informationen:
Telefonnummer zur Kartensperrung: EC-Karten: 0049-1805 02 10 21 oder 0049-69 74 09 87; American Express: 0049-69 97 97 10 00; Visa: 0049-800 81 18 440 oder 001-41 05 81 38 36; MasterCard: 0800-819 10 40 (in Deutschland) oder 001-63 67 22 71 11; Diners Club: 0049-203 34 77 905; Zentral Sperr-Notruf: 0049-116 116;
Öffnungszeiten: Banken: So. - Do. 08:30 - 14:00 Uhr. Geschäfte: Winter: Di., Mi., Fr. und Sa. 09:00 - 19:00, Mo. und Do. 09:00 - 20:00 Uhr. Sommer: Di., Mi., Fr. - So. 09:00 - 12:30 und 16:00 - 20:00 Uhr. Durch Ramadan kann es unterschiedlich sein. Postämter: Täglich außer Freitag 08:30 - 15:00 Uhr. Die Postzentrale in Kairo ist 24 Std. geöffnet. Informieren sie sich vor Ort über die genauen Öffnungszeiten, da sie abweichen können.
Elektrizität / Stromnetz: 220 V, 50 Hz, in einigen ländlichen Gebieten 110 - 380 V. Zweipolige Rundstecker sind Standard. Engpässe gibt es auch im Bereich der Stromversorgung. Bereits jetzt kommt es landesweit gelegentlich zu kurzfristiger (minuten- oder stundenweise) Stromabschaltungen, die sich mit steigenden Temperaturen verlängern könnten.
Trinkgeld: 10 - 12 % wird auf Hotel- und Restaurant-Rechnungen aufgeschlagen; ein Trinkgeld von ca. 5 % extra ist üblich. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.
Zeit: MEZ +1. Letzter Freitag im April bis letzter Freitag im September: MEZ +2. (Sommerzeit in Ägypten = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) +2 Std.). Differenz in Ägypten beträgt im Winter und Sommer jeweils +1 Std. (außer in den Monaten April und Oktober: 0 Std.).
Botschaften:
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten Stauffenbergstraße 6-7 10785 Berlin, Deutschland Tel.: (0049) (030) 477 54 70 Fax: (0049) (030) 477 10 49 E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de Web.: http://www.egyptian-embassy.de
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten Hohe Warte 50-54 1190 Wien, Österreich Tel.: (0043) (01) 370 81 04 Fax: (0043) (01) 370 81 04 27 E-Mail: egyptembassyvienna@egytembassyvienna.at Web.: http://www.egyptembassyvienna.at Botschaft der Arabischen Republik Ägypten Elfenauweg 61 3006 Berne, Schweiz Tel.: (0041) (031) 352 80 12/13 Fax: (0041) (031) 352 06 25 E-Mail: embassy.bern@mfa.gov.eg
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 2 Sharia Berlin, Zamalek 11211 Kairo-Zamalek, Ägypten Tel.: (0020) (02) 2728 2000 Fax: (0020) (02) 2728 2159 E-Mail: info@kairo.diplo.de Web.: http://www.kairo.diplo.de
Botschaft der Republik Österreich El Nile Street 5, Wissa Wassef Street,5th Floor Riyadh Tower, Giza 11111 Kairo, Ägypten Tel.: (0020) (02) 3570 29 78 oder 3570 29 71 Fax: (0020) (02) 35 70 29 79 E-Mail: kairo-ob@bmeia.gv.at Web.: http://www.aussenministerium.at/kairo
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft 10, Abdel Khalek Sarwat Street 11511 Kairo, Ägypten Tel.: (0020) 2 25 75 82 84 Fax: (0020) 2 25 74 52 36 E-Mail: cairo@eda.admin.ch oder cairo.visa@eda.admin Web.: http://www.eda.admin.ch/cairo
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